Hausordnung

[Ein barrierefreies PDF der Hausordnung finden Sie hier.]

Herzlich Willkommen im Museum Ludwig.

Das Museum Ludwig ist ein Ort demokratischer Grundwerte und setzt sich für Vielstimmigkeit, Teilhabe, Diversität und gegenseitigen Respekt als Basis einer freiheitlich offenen Gesellschaft ein. In diesem Sinne positioniert sich das Museum Ludwig deutlich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus, Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Alter, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung sowie weitere und auch intersektionale Diskriminierungsformen.

Das Museum Ludwig möchte eine Atmosphäre des Respekts, der Offenheit und der Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass Sie sich wohl und sicher fühlen. Daher gelten für alle Personen, die das Museum betreten, folgende Regeln und Bestimmungen:

1. Das Miteinander im Museum

Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum behindert oder belästigt werden. Es ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) anzutasten. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt. Nicht zulässig sind ebenfalls Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem undemokratischen und/oder menschenverachtenden Weltbild zuzuordnen sind. Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung wird nicht geduldet. Etwaige Vorfälle, die die Arbeit und den Betrieb des Museums im Sinne des Leitbilds stören, werden durch die Direktion des Museum Ludwig sofort zur Anzeige gebracht. Personen, die extremistischen Organisationen angehören, extremistischen Szenen zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische, homofeindliche oder national-autoritäre) Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können vom Museumspersonal sowie den jeweiligen Veranstalter*innen des Hauses verwiesen werden, wenn ihre Anwesenheit den Betrieb des Museums im Sinne des Leitbildes stört oder das Wohlbefinden der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen beeinträchtigt. Wenn Sie Diskriminierungserfahrungen während Ihres Museumsbesuchs erleben, steht Ihnen das Museumspersonal hilfsbereit zur Seite. Wir nehmen Ihre Erfahrung ernst. Daher bitten wir Sie, diese auch an das Team des Museum Ludwig weiterzugeben: infomuseum-ludwig.de 

2. Verhalten im Museum und in den Ausstellungsräumen

Das Museum Ludwig hat die Aufgabe, Objekte zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren. Daher haften alle Personen bei Verunreinigung und Beschädigung von Kunstwerken und Einrichtungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2.1. Garderobe

Sperrige Gegenstände wie Schirme, Stöcke, Rucksäcke, Taschen, auch größere Handtaschen als DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) sowie Koffer müssen abgegeben werden. Darüber hinaus bitten wir darum, Mäntel oder ähnliche Oberbekleidung an die Garderobe zu übergeben oder in den Garderobenfächern aufzubewahren. Schulklassen und Gruppen können ein gemeinsames großes Schließfach nutzen. Für die Besucher*innen stehen im inneren Foyer Klapphocker zur Verfügung. Menschen mit Gehbeeinträchtigung können selbstverständlich Gehhilfen mitführen. Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, finden Hinweise zum barrierearmen Besuch unter www.museum-ludwig.de/barriefrei. Ihren Kinderwagen können Sie mit in die Ausstellungsräume nehmen. Im Toilettenbereich im Eingangsfoyer (EG) finden Sie einen Wickeltisch. Die Mitnahme von Tieren in das Museum ist untersagt. Ausgenommen davon sind Assistenztiere wie Blindenhunde.

2.2. Verhalten gegenüber der Kunst

Das Berühren der Ausstellungsgegenstände und Vitrinen ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich erlaubt. Bitte halten Sie von den Kunstwerken einen Sicherheitsabstand von einem Meter ein. Verzichten Sie, zu Ihrer eigenen und der Sicherheit aller Gäste, auf das Rennen in den Ausstellungsräumen. Auch vom Telefonieren in den Ausstellungsräumen bitten wir Sie abzusehen. Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Bei Unwohlsein oder in Notfällen steht Ihnen das Museumspersonal hilfsbereit zur Seite.

2.2.1. Nutzung des Studienraumes

Im Studienraum können sich Interessierte nach Voranmeldung Werke der Grafischen und der Fotografischen Sammlung zur Betrachtung vorlegen lassen. Die Originale dürfen nicht berührt werden. Das Bewegen von Werken wird von den Depotverwalter*innen für Sie übernommen. Wenden Sie sich vom Original ab, wenn Sie husten oder niesen müssen. Schreiben ist nur mit Bleistiften erlaubt. Die Nutzung von Notebooks und anderen portablen Geräten ist gestattet, fotografieren und aufnehmen nur nach Rücksprache mit den Depotverwalter*innen. Getränke und Essen sind nicht erlaubt. Dokumentationsmaterial zur Sammlung des Museum Ludwig kann nach Anfrage für wissenschaftliche Forschungen, für Zwecke von Bildung sowie für publizistische und private Zwecke genutzt werden. Der/die Nutzer*in ist im Umgang mit dem Material zu größtmöglicher Sorgfalt verpflichtet. Details sind einer gesonderten Nutzungsordnung zu entnehmen.

2.3. Fundsachen

Wir bitten Sie, gefundene Gegenstände an der Information abzugeben. Dort werden Sie aufbewahrt und nach 6 Monaten an das Fundbüro der Stadt Köln weitergegeben.

2.4. Essen / Trinken / Rauchen

Das Essen, Trinken sowie Rauchen ist in den Ausstellungsräumen und auf den Dachterrassen untersagt. Im äußeren Foyer sowie für Gruppen, die ein Vermittlungsformat im museumspädagogischen Raum gebucht haben, ist dort das Essen und Trinken erlaubt. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei Ausstellungseröffnungen und Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.

2.5. Aufsichtspflichtige Personen

Kinder unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen. Erziehungsberechtigte, erwachsene Begleitpersonen und Lehrkräfte sind für das Verhalten (siehe Punkt 2) ihrer Kinder und Schulgruppen verantwortlich.

3. Anordnungen des Museumspersonals / Videoaufnahmen zur Sicherheitsüberwachung

Personen, die den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln, werden des Hauses verwiesen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot für die städtischen Museen ausgesprochen werden. Das Museum Ludwig wird videoüberwacht. Das Material wird 72 Stunden gespeichert. Es gilt hierbei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

4. Werbe- und Informationsmaterialien Dritter

Das Anbringen von Plakaten, das Aushängen sowie Verteilen von Flugblättern ist nicht gestattet. Die Durchführung von Befragungen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Museum Ludwig möglich.

5. Fotografieren und Filmen im Museum

Das Fotografieren und Filmen in der Sammlung ist nur zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken gestattet. Die Verwendung von Blitzlicht, Stativ und Selfiestick ist untersagt. Aus Urheberrechtsgründen kann das Museum das Fotografieren und Filmen von einzelnen Exponaten oder Teilen der Ausstellung untersagen. Für Wechselausstellungen gilt deswegen mitunter ein Fotografierverbot. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in den Ausstellungsräumen oder erkundigen Sie sich vorab bei unserem Aufsichtspersonal. Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich. Nicht gestattet ist die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von geführten Ausstellungsrundgängen, vollständig oder auszugsweise, in Film, Ton oder gedruckter Form. Auf Aufforderung durch das Museum oder abgebildeter Personen sind Fotos und Filme von privaten Internetseiten, aus Netzwerken und Internetportalen zu entfernen. Der/die Nutzer*in haftet für etwaige Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechten oder sonstiger berechtigter Interessen. [Dies gilt auch für Vorlagen von Objekten aus der Sammlung sowie Dokumentationsmaterial].

Gewerbliche Fotografien, Ton- oder Filmaufnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Museumsdirektion möglich. Fotografieren, Ton- und Filmaufnahmen zu Pressezwecken sind nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Pressestelle des Museums möglich. Für alle Film- und Fotoanfragen, die über private Zwecke hinausgehen, wenden Sie sich bitte an: pressemuseum-ludwig.de

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Fragen und Kritik. Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht im Besucher*innenbuch, an der Kasse oder kontaktieren Sie uns unter infomuseum-ludwig.de

12.12.2022

Dr. Yilmaz Dziewior (Direktor) & das Team des Museum Ludwig