Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Köln hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „Museum Ludwig“ mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website www.museum-ludwig.de erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.
Der Internetauftritt wurde nach dem WCAG-Verfahren im Mai 2021 getestet. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zugänglich, die Vorlesereihenfolge und Beschriftung mancher Bausteine für Screenreader sind mitunter nicht korrekt oder nicht ausreichend und größere Schriften sowie Layout der Website werden ggf. nicht immer optimal skaliert.
Neben technischen Einschränkungen besteht insbesondere ein zentrales Defizit das behoben werden muss: Die Alternativ-Texte für Bilder und Medien auf www.museum-ludwig.de sind nicht durchgehend hinterlegt und dementsprechend nicht barrierefrei. Dies kann jedoch nur schrittweise angepasst werden und wird daher einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 09. Juni 2021 erstellt. Dazu wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Galileo Webagentur OHG am 31.05.2021 der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit dem Museum Ludwig aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an infomuseum-ludwig.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an die Stadt Köln übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Seher Nadine Anilgan, Online-Kommunikation und Social Media, sehernadine.anilganmuseum-ludwig.de
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite des Museum Ludwigs keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen