Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Köln hat den An­spruch, seine In­ter­net­seit­en bar­ri­ere­frei zugänglich zu machen. Sie sollen so ges­tal­tet sein, dass sie im Ein­k­lang mit den na­tio­nalen Rechtsvorschriften zur Um­set­zung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Eu­ropäischen Par­la­ments ste­hen. Die fol­gende Erk­lärung zur Bar­ri­ere­frei­heit gilt für die In­ter­net­seite „Mu­se­um Lud­wig“ mit ihren Un­terkapiteln.

Stand der Vere­in­barkeit der In­ter­net­seite mit den An­forderun­gen an bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik

Diese Web­site www.mu­se­um-lud­wig.de er­füllt die An­forderun­gen an bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik noch nicht voll­ständig.

Der In­ter­ne­tauftritt wurde nach dem WCAG-Ver­fahren im Mai 2021 getestet. Dabei wurde fest­gestellt, dass die Seite derzeit für Men­schen mit Be­hin­derun­gen „eingeschränkt zugänglich" ist. Es han­delt sich um ein rel­a­tiv neues Testver­fahren, das auf neuen An­forderun­gen beruht.

Nicht bar­ri­ere­freie In­halte

Wir ar­beit­en derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bit­ten wir je­doch um et­was Ge­duld, da teil­weise in die Pro­gram­mierung der Seite einge­grif­f­en wer­den muss. So ist beispiel­sweise derzeit nicht jed­er Punkt der Web­site über Tas­ta­tur­funk­tio­nen zugänglich, die Vor­le­serei­hen­folge und Beschrif­tung manch­er Bausteine für Screen­read­er sind mi­tun­ter nicht ko­r­rekt oder nicht aus­reichend und größere Schriften sowie Lay­out der Web­site wer­den ggf. nicht im­mer op­ti­mal skaliert.

Neben tech­nischen Ein­schränkun­gen beste­ht insbe­son­dere ein zen­trales De­fiz­it das be­hoben wer­den muss: Die Al­ter­na­tiv-Texte für Bilder und Me­di­en auf www.mu­se­um-lud­wig.de sind nicht durchge­hend hin­ter­legt und de­ment­sprechend nicht bar­ri­ere­frei. Dies kann je­doch nur schrit­tweise ange­passt wer­den und wird da­her ei­nen län­geren Zei­traum in An­spruch neh­men. Wir be­mühen uns um eine sch­nell­st­mögliche Be­he­bung der noch beste­hen­den Bar­ri­eren.

Als die Seit­en sein­erzeit er­stellt wur­den, war das The­ma der Bar­ri­ere­frei­heit noch nicht so weit gedie­hen wie heute. Wir be­mühen uns um eine sch­nell­st­mögliche Be­he­bung der Bar­ri­eren.

Er­stel­lung dies­er Erk­lärung

Die Erk­lärung wurde am 09. Ju­ni 2021 er­stellt. Dazu wurde gemäß Ar­tikel 3a des Durch­führungsbesch­luss­es (EU) 2016/1523 im Vor­feld von der Galileo We­ba­gen­tur OHG am 31.05.2021 der um­fan­greiche WCAG-Test durchge­führt.

Feed­back und Kon­takt

Wenn Sie Kon­takt mit dem Mu­se­um Lud­wig aufneh­men möcht­en, schreiben Sie bitte an in­fomu­se­um-lud­wig.de. Wir freuen uns auf Ihre An­merkun­gen, An­re­gun­gen und Fra­gen zum The­ma „Bar­ri­ere­frei­heit“. Insbe­son­dere kön­nen Sie uns et­waige Män­gel mel­den und In­for­ma­tio­nen über von der EU-Richtlinie ausgenommene In­halte ein­holen. Bitte beacht­en Sie, dass mit dem Ab­sen­den der E-Mail die von Ih­nen angegebe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sowie die be­son­deren Dat­en auf Grund­lage von Ar­tikel 6 Ab­satz 1 EU-DS­G­VO an die Stadt Köln über­mit­telt und zur Beant­wor­tung der An­frage ver­wen­det wer­den. Le­sen Sie hi­erzu bitte auch unsere Daten­schutzhin­weise.

Ihr An­sprech­part­n­er in der On­line-Re­dak­tion:
Se­her Na­dine Anil­gan, On­line-Kom­mu­nika­tion und So­cial Me­dia, se­h­er­na­dine.anil­ganmu­se­um-lud­wig.de

Überwachungsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik des Lan­des Nor­drhein-West­falen

Die Überwachungsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik des Lan­des Nor­drhein-West­falen prüft regelmäßig, ob und in­wie­fern Web­seit­en und mo­bile An­wen­dun­gen öf­fentlich­er Stellen des Lan­des den An­forderun­gen an die Bar­ri­ere­frei­heit genü­gen.

Ziel der Ar­beit der Überwachungsstelle ist es, die Ein­hal­tung der An­forderun­gen an die bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik sicherzustellen und für eine flächen­deck­ende Um­set­zung der ge­set­zlichen Regelun­gen zu sor­gen.

E-Mail an die Überwachungsstelle sen­den
In­ter­net­seite der Überwachungsstelle aufrufen

Om­budsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik des Lan­des Nor­drhein-West­falen

Soll­ten Sie auf Mit­teilun­gen oder An­fra­gen zur bar­ri­ere­freien In­for­ma­tion­stech­nik der In­ter­net­seite des Mu­se­um Lud­wigs keine zufrie­den­stel­len­den Ant­worten er­hal­ten haben, kön­nen Sie die Om­budsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik ein­schal­ten. Un­ter Ein­bezie­hung aller Beteiligten ver­sucht die Om­budsstelle, die Um­stände der feh­len­den Bar­ri­ere­frei­heit zu er­mit­teln, damit der Träger oder die Trägerin diese be­heben kann.

Sie ist der oder dem Beauf­tragten für die Be­lange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Be­hin­derten­gleich­stel­lungs­ge­setzes Nor­drhein-West­falen zu­ge­ord­net und über fol­gen­den Kon­takt zu er­reichen:

E-Mail an die Om­budsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik NRW sen­den
In­ter­net­seite der Om­budsstelle für bar­ri­ere­freie In­for­ma­tion­stech­nik NRW aufrufen