Hausordnung

Her­zlich wil­lkom­men im Mu­se­um Lud­wig.

[Ein bar­ri­ere­freies PDF der Hau­sord­nung fin­d­en Sie hi­er.]

Das Mu­se­um Lud­wig ist ein Ort demokratisch­er Grund­w­erte und set­zt sich für Viel­s­tim­migkeit, Teil­habe, Di­ver­sität und ge­gen­seiti­gen Re­spekt als Ba­sis ein­er frei­heitlich of­fe­nen Ge­sellschaft ein. In die­sem Sinne po­si­tioniert sich das Mu­se­um Lud­wig deut­lich ge­gen Ras­sis­mus, An­ti­semitis­mus, Sex­is­mus, Ableis­mus, Ge­walt und Diskri­minierung auf­grund von Al­ter, re­ligiös­er Überzeu­gung, sex­ueller Ori­en­tierung sowie weitere und auch in­tersek­tio­nale Diskri­minierungs­for­men.

Das Mu­se­um Lud­wig möchte eine At­mo­sphäre des Re­spekts, der Of­fen­heit und der Em­pathie schaf­fen und dafür Sorge tra­gen, dass Sie sich wohl und sich­er fühlen. Da­her gel­ten für alle Per­so­n­en, die das Mu­se­um be­treten, fol­gende Regeln und Bes­tim­mun­gen:

1. Das Mitei­nan­der im Mu­se­um

Wir bit­ten Sie, sich so zu ver­hal­ten, dass keine an­deren Per­so­n­en im Mu­se­um be­hin­dert oder belästigt wer­den. Es ist un­ter­sagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Frei­heit und Würde des Men­schen (Art. 1 GG) anzu­tas­ten. Insbe­son­dere sind diskri­minierende Äußerun­gen über Herkunft, Ausse­hen, Gesch­lecht, sex­uelle Ori­en­tierung, Al­ter oder re­ligiöse Wel­tan­schau­ung un­ter­sagt. Nicht zuläs­sig sind eben­falls Äußerun­gen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem un­demokratischen und/oder men­schen­ver­ach­t­en­den Welt­bild zuzuord­nen sind. Diskri­minierende Klei­dung oder Kostümierung wird nicht ge­duldet. Et­waige Vor­fälle, die die Ar­beit und den Be­trieb des Mu­se­ums im Sinne des Leit­bilds stören, wer­den durch die Di­rek­tion des Mu­se­um Lud­wig so­fort zur Anzeige ge­bracht. Per­so­n­en, die ex­tremis­tischen Or­gan­i­sa­tio­nen ange­hören, ex­tremis­tischen Sze­nen zuzuord­nen sind oder bere­its in der Ver­gan­gen­heit durch men­schen­ver­ach­t­ende (z.B. ras­sis­tische, sex­is­tische, an­ti­semi­tische, ho­mofeindliche oder na­tio­n­al-au­toritäre) Äußerun­gen in Er­schei­n­ung ge­treten sind, kön­nen vom Mu­se­umsper­so­n­al sowie den jew­eili­gen Ve­r­an­s­tal­ter*in­nen des Haus­es ver­wie­sen wer­den, wenn ihre An­we­sen­heit den Be­trieb des Mu­se­ums im Sinne des Leit­bildes stört oder das Wohl­befin­d­en der Be­such­er*in­nen und Mi­tar­beit­er*in­nen beein­trächtigt. Wenn Sie Diskri­minierungser­fahrun­gen während Ihres Mu­se­umsbe­suchs er­leben, ste­ht Ih­nen das Mu­se­umsper­so­n­al hilfs­bere­it zur Seite. Wir neh­men Ihre Er­fahrung ernst. Da­her bit­ten wir Sie, diese auch an das Team des Mu­se­um Lud­wig weit­erzugeben: in­fomu­se­um-lud­wig.de 

2. Ver­hal­ten im Mu­se­um und in den Ausstel­lungs­räu­men

Das Mu­se­um Lud­wig hat die Auf­gabe, Ob­jekte zu schützen und für kom­mende Gen­er­a­tio­nen zu be­wahren. Da­her haften alle Per­so­n­en bei Verun­reini­gung und Beschädi­gung von Kunst­w­erken und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den nach Maß­gabe der all­ge­mei­nen Vorschriften des Bürg­er­lichen Ge­setzbuch­es.

2.1. Garder­obe

Sper­rige Ge­gen­stände wie Schirme, Stöcke, Ruck­säcke, Taschen, auch größere Hand­taschen als DIN A4 (ca. 20 x 30 cm) sowie Kof­fer müssen abgegeben wer­den. Darüber hi­naus bit­ten wir darum, Män­tel oder ähn­liche Ober­bek­lei­dung an die Garder­obe zu übergeben oder in den Garder­oben­fäch­ern aufzube­wahren. Schulk­lassen und Grup­pen kön­nen ein ge­mein­sames großes Sch­ließ­fach nutzen. Für die Be­such­er*in­nen ste­hen im in­neren Foy­er Klap­phock­er zur Ver­fü­gung. Men­schen mit Ge­h­beein­träch­ti­gung kön­nen selb­stver­ständlich Ge­h­hil­fen mit­führen. Men­schen, die ei­nen Roll­s­tuhl nutzen, fin­d­en Hin­weise zum bar­ri­erear­men Be­such un­ter www.mu­se­um-lud­wig.de/bar­rie­frei. Ihren Kin­der­wa­gen kön­nen Sie mit in die Ausstel­lungs­räume neh­men. Im Toi­let­ten­bereich im Ein­gangs­foy­er (EG) fin­d­en Sie ei­nen Wick­eltisch. Die Mit­nahme von Tieren in das Mu­se­um ist un­ter­sagt. Ausgenom­men davon sind As­sis­ten­ztiere wie Blin­den­hunde.

2.2. Ver­hal­ten ge­genüber der Kunst

Das Berühren der Ausstel­lungs­ge­gen­stände und Vit­ri­nen ist un­ter­sagt, soweit nicht aus­drück­lich er­laubt. Bitte hal­ten Sie von den Kunst­w­erken ei­nen Sicher­heits­ab­s­tand von einem Me­ter ein. Verzicht­en Sie, zu Ihr­er ei­ge­nen und der Sicher­heit aller Gäste, auf das Ren­nen in den Ausstel­lungs­räu­men. Auch vom Tele­fonieren in den Ausstel­lungs­räu­men bit­ten wir Sie abzuse­hen. Trep­pen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicher­heits­grün­den stets freizuhal­ten. Bei Un­wohl­sein oder in Not­fällen ste­ht Ih­nen das Mu­se­umsper­so­n­al hilfs­bere­it zur Seite.

2.2.1. Nutzung des Stu­di­en­raumes

Im Stu­di­en­raum kön­nen sich In­teressierte nach Vo­ran­mel­dung Werke der Gra­fischen und der Fo­to­gra­fischen Samm­lung zur Be­trach­tung vor­le­gen lassen. Die Orig­i­nale dür­fen nicht berührt wer­den. Das Be­we­gen von Werken wird von den De­potver­wal­ter*in­nen für Sie über­nom­men. Wen­den Sie sich vom Orig­i­nal ab, wenn Sie hus­ten oder nie­sen müssen. Schreiben ist nur mit Bleis­tiften er­laubt. Die Nutzung von Note­books und an­deren portablen Geräten ist ges­tat­tet, fo­to­gra­fieren und aufneh­men nur nach Rück­sprache mit den De­potver­wal­ter*in­nen. Getränke und Es­sen sind nicht er­laubt. Doku­men­ta­tions­ma­te­rial zur Samm­lung des Mu­se­um Lud­wig kann nach An­frage für wis­sen­schaftliche Forschun­gen, für Zwecke von Bil­dung sowie für publ­izis­tische und pri­vate Zwecke genutzt wer­den. Der/die Nutz­er*in ist im Um­gang mit dem Ma­te­rial zu größt­möglich­er Sorg­falt verpflichtet. De­tails sind ein­er ge­son­derten Nutzung­sord­nung zu ent­neh­men.

2.3. Fund­sachen

Wir bit­ten Sie, ge­fun­dene Ge­gen­stände an der In­for­ma­tion abzugeben. Dort wer­den Sie auf­be­wahrt und nach 6 Mo­nat­en an das Fund­büro der Stadt Köln weit­ergegeben.

2.4. Es­sen / Trinken / Rauchen

Das Es­sen, Trinken sowie Rauchen ist in den Ausstel­lungs­räu­men und auf den Dachter­rassen un­ter­sagt. Im äußeren Foy­er sowie für Grup­pen, die ein Ver­mittlungs­for­mat im mu­se­um­späd­a­g­o­gischen Raum ge­bucht haben, ist dort das Es­sen und Trinken er­laubt. Abfälle sind in den dafür vorge­se­he­nen Be­häl­tern zu ent­sor­gen. Bei Ausstel­lungseröff­nun­gen und Ve­r­an­s­tal­tun­gen kön­nen ab­weichende Regelun­gen gel­ten.

2.5. Auf­sicht­spflichtige Per­so­n­en

Kin­der un­ter 12 Jahren haben nur un­ter Auf­sicht ein­er erwach­se­nen Be­gleit­per­son Zutritt zu den Ausstel­lungs­räu­men. Erzie­hungs­berechtigte, erwach­sene Be­gleit­per­so­n­en und Lehrkräfte sind für das Ver­hal­ten (sie­he Punkt 2) ihr­er Kin­der und Schul­grup­pen ve­r­ant­wortlich.

3. Anord­nun­gen des Mu­se­umsper­so­n­als / Videoauf­nah­men zur Sicher­heit­süberwachung

Per­so­n­en, die den Bes­tim­mun­gen der Hau­sord­nung zuwider­han­deln, wer­den des Haus­es ver­wie­sen. Das Ein­tritts­geld wird in die­sem Fall nicht er­s­tat­tet. Bei wieder­hol­ten Ver­stößen ge­gen die Hau­sord­nung kann ein zeitlich be­fris­tetes oder un­be­fris­tetes Hausver­bot für die städtischen Museen aus­ge­sprochen wer­den. Das Mu­se­um Lud­wig wird videoüberwacht. Das Ma­te­rial wird 72 Stun­den ge­speichert. Es gilt hier­bei die Daten­schutz­grund­verord­nung (DS­G­VO).

4. Werbe- und In­for­ma­tions­ma­te­rialien Drit­ter

Das An­brin­gen von Plakat­en, das Aushän­gen sowie Verteilen von Flug­blät­tern ist nicht ges­tat­tet. Die Durch­führung von Be­fra­gun­gen ist nur nach vorheriger Geneh­mi­gung durch das Mu­se­um Lud­wig möglich.

5. Fo­to­gra­fieren und Fil­men im Mu­se­um

Das Fo­to­gra­fieren und Fil­men in der Samm­lung ist nur zu pri­vat­en, nicht-kom­merziellen Zweck­en ges­tat­tet. Die Ver­wen­dung von Bl­it­zlicht, Sta­tiv und Sel­fi­e­stick ist un­ter­sagt. Aus Urhe­ber­rechts­grün­den kann das Mu­se­um das Fo­to­gra­fieren und Fil­men von einzel­nen Ex­po­nat­en oder Teilen der Ausstel­lung un­ter­sa­gen. Für Wech­se­lausstel­lun­gen gilt deswe­gen mi­tun­ter ein Fo­to­gra­fierver­bot. Bitte beacht­en Sie die jew­eili­gen Hin­weise in den Ausstel­lungs­räu­men oder erkundi­gen Sie sich vorab bei unserem Auf­sichtsper­so­n­al. Für die Wahrung der Urhe­ber­rechte und der Per­sön­lichkeit­s­rechte abge­bilde­ter Per­so­n­en sind die Fo­to­gra­fieren­den bzw. Fil­men­den ve­r­ant­wortlich. Nicht ges­tat­tet ist die wörtliche Wied­er­gabe der In­halte von ge­führten Ausstel­lungs­rundgän­gen, voll­ständig oder auszugsweise, in Film, Ton oder ge­druck­ter Form. Auf Auf­forderung durch das Mu­se­um oder abge­bilde­ter Per­so­n­en sind Fo­tos und Filme von pri­vat­en In­ter­net­seit­en, aus Net­zw­erken und In­ter­net­por­tal­en zu ent­fer­nen. Der/die Nutz­er*in haftet für et­waige An­sprüche Drit­ter we­gen Ver­let­zung von Urhe­ber- und Per­sön­lichkeitsschutzrecht­en oder son­stiger berechtigter In­teressen. [Dies gilt auch für Vor­la­gen von Ob­jek­ten aus der Samm­lung sowie Doku­men­ta­tions­ma­te­rial].

Gewer­bliche Fo­to­gra­fien, Ton- oder Fil­mauf­nah­men sind nur nach vorheriger schriftlich­er Geneh­mi­gung durch die Mu­se­ums­di­rek­tion möglich. Fo­to­gra­fieren, Ton- und Fil­mauf­nah­men zu Pressezweck­en sind nach vorheriger An­mel­dung und Geneh­mi­gung durch die Press­es­telle des Mu­se­ums möglich. Für alle Film- und Fo­toan­fra­gen, die über pri­vate Zwecke hi­naus­ge­hen, wen­den Sie sich bitte an: pressemu­se­um-lud­wig.de

Wir freuen uns über Ihre An­re­gun­gen, Fra­gen und Kri­tik. Hin­ter­lassen Sie uns gerne eine Nachricht im Be­such­er*in­nen­buch, an der Kasse oder kon­tak­tieren Sie uns un­ter in­fomu­se­um-lud­wig.de

12.12.2022

Dr. Yil­maz Dziewior (Di­rek­tor) & das Team des Mu­se­um Lud­wig